Aktuelles

Lieber Patientinnen und Patienten

Leider kam es seit Beginn der Einführung elektronischer Rezepte und Krankmeldungen zu einem starken Anstieg fehlender Versicherungskarten. Für die Praxis ist dies eine nicht zumutbare Belastung.

Aus diesem Grund gilt ab 1.7.2024 folgendes Vorgehen:

  • Jeder Versicherte muss VOR Beginn der Behandlung eine gültige eGK vorlegen (auch Rezeptanforderungen, Krankschreibungen etc.).
  • In Ausnahmefälle kann die Versicherungskarten bis zu 10 Tage nach der Behandlung nachgereicht werden.
  • Geschieht dies nicht wird die Behandlung dem Patienten gemäß GOÄ privat in Rechnung gestellt. 

Um Unannehmlichkeiten für beide Seiten zu vermeiden bitten wir Sie um Ihre Mitarbeit.  Herzlichen Dank

Weihnachten/ Silvester

Unsere Praxis ist am 27.12.24 und am 30.12.24 nur vormittags geöffnet.